Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf erhalten können, um notwendige Unterstützungsleistungen selbstbestimmt zu organisieren. Statt Sachleistungen direkt vom Amt oder einem Pflegedienst zu erhalten, können Betroffene selbst entscheiden, wer sie unterstützt, wann und wie.
Jede Person mit anerkannter Behinderung oder Pflegegrad, die Anspruch auf Leistungen z. B. aus der Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege oder Teilhabeleistungen hat. Auch gesetzlich betreute Personen können über ihre Betreuer*innen das Budget beantragen.
Es gibt keine gesetzliche Ober- oder Untergrenze. Die Höhe hängt ab von:
Im Dienstleistungsmodell wird das Persönliche Budget genutzt, um einen anerkannten Dienstleister wie Pflegekreuz zu beauftragen. Die Budgetnehmerin oder der Budgetnehmer muss keine Arbeitgeberpflichten übernehmen. Pflegekreuz stellt das Personal, organisiert die Einsätze und rechnet die Leistungen ab – rechtssicher, zuverlässig und flexibel.
Pflegedienste erbringen Leistungen nach festem Katalog (SGB XI) und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.Das Dienstleistungsmodell ist flexibler, individueller und nicht auf Grundpflege beschränkt – es umfasst auch Haushalt, Freizeit, Teilhabe und Nachtassistenz. Zudem entscheidet der/die Budgetnehmer*in aktiv mit, wer wann unterstützt.
Die Leistungen werden nach dem tatsächlichen Bedarf der Person individuell zusammengestellt.
Pflegekreuz übernimmt:
Es gibt drei Möglichkeiten:
In jedem Fall bleibt die Verantwortung für die Mittelverwendung beim Budgetnehmer.
Nein. Als Angestellte*r bei Pflegekreuz bist du nicht in Kontakt mit dem Amt. Verträge, Lohn, Planung und Organisation laufen vollständig über Pflegekreuz.
Alles kostenfrei und begleitet.
Ja. Pflegekreuz kann Angehörige sozialversicherungspflichtig und offiziell anstellen, wenn ein Persönliches Budget bewilligt wird. Wir übernehmen die gesamte Antragstellung und Vertragsabwicklung.
Du betreust eine einzelne Person mit Unterstützungsbedarf – z. B. im Alltag, im Haushalt, bei der Pflege, bei Terminen oder in der Freizeit.Keine Schichten, keine Touren – sondern 1:1-Betreuung mit Zeit, Nähe und Wertschätzung.
Ja! Quereinsteiger*innen sind willkommen. Wir bieten dir:
Du wirst gezielt bei komplexeren Klient*innen eingesetzt – z. B. mit medizinischem Pflegebedarf, herausforderndem Verhalten oder psychischer Erkrankung.Deine Qualifikation wird tariflich nach TVöD vergütet.
In ganz Mittelfranken:
In ganz Schwaben:
Einsatzort: so wohnortnah wie möglich.
Ja. Du wirst strukturiert eingearbeitet, begleitet und unterstützt. Gerade zu Beginn steht dir unser Team zur Seite.
Pflegekreuz unterstützt Sie kostenlos bei der Zusammenstellung und Antragstellung.
Den Antrag stellt die leistungsberechtigte Person selbst (oder ein gesetzlicher Vertreter). Die Bearbeitungszeit variiert – meist 4–12 Wochen, abhängig vom Träger. Pflegekreuz begleitet den Prozess aktiv und beschleunigt die Genehmigung durch vollständige Unterlagen.
Die Abrechnung kann flexibel erfolgen:
Geregelt in:
Es besagt:Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf dürfen selbst entscheiden,
Nur bei unverhältnismäßigen Mehrkosten oder unzumutbarem Aufwand darf abgewichen werden – und nur mit Begründung.
Die Grundlage für das Persönliche Budget ist § 29 SGB IX.Dort ist geregelt, dass Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf anstelle von Sachleistungen eine Geldleistung zur selbstbestimmten Organisation von Assistenz erhalten können.Weitere relevante Regelungen sind:
Das Persönliche Budget ist ein Rechtsanspruch gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 SGB IX – also eine „Muss-Leistung“.Wenn die Voraussetzungen vorliegen, muss der Leistungsträger ein Persönliches Budget gewähren. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn der individuelle Bedarf bereits vollständig durch andere Leistungen gedeckt ist oder triftige Gründe vorliegen.